Veranstaltung: | GRÜNER Bundestag! Listenaufstellung bei der LDK |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Landwirtschaft und Naturschutz |
Antragsteller*in: | LAG Landwirtschaft und Naturschutz (dort beschlossen am: 27.01.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.01.2017, 07:58 |
A3: Keine Jagd auf Wolf, Biber und Kormoran
Antragstext
Bündnis 90/Die GRÜNEN lehnen eine Aufnahme von bisher dem Naturschutzrecht
unterliegenden Tierarten in das Jagdrecht grundsätzlich ab. Konkrete und viel
diskutierte Beispiele sind die Arten Wolf, Biber und Kormoran.
Illegale Tötungen stellen bei allen drei Arten ein konkretes Problem dar. Die
Entschärfung von Konflikten mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sehen
Bündnis 90 / Die GRÜNEN daher als wesentlich an, um die Populationen dieser
Arten langfristig zu stabilisieren.
Hierzu liefert das Naturschutzrecht ausreichende Möglichkeiten. Eine Entnahme
sich problematisch an menschliche Nähe gewöhnender Wölfe oder die Entfernung
einzelner Ansiedelungen des Bibers oder des Kormorans, wenn diese zu große
Schäden verursachen, sind bereits jetzt möglich. Eine konsequente und
nachhaltige finanzielle Förderung der Landnutzer ist auch in Zukunft
erforderlich, um sie bei ihrer Wiedergewöhnung an den Wolf zu unterstützen (z.B.
bei der Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden oder bei der
Errichtung mobiler Elektrozäune) oder um Schäden zu kompensieren.
Eine Aufnahme dieser Arten in das Jagdrecht ist nicht zu rechtfertigen, da weder
ein flächiges Eingriffserfordernis im Sinne einer Populationsregulierung noch
eine nachhaltige Nutzung gegeben sind.
Bündnis 90/Die GRÜNEN sprechen sich zudem für eine bessere Sachaufklärung aus.
Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Umweltpädagogik im Kinder- und
Jugendbereich.
Begründung
Eine naturnahe und nachhaltige Jagd ist dort legitim, wo die Populationen von Tierarten diese Nutzung erlauben und wo die Jagd natur- und tierschutzgerecht ausgeübt wird oder wo ein Erfordernis besteht, Wildschäden zu vermeiden (z.B. bei Rehen und Hirschen zur Ermöglichung einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung).
Beide Kriterien treffen für die Arten Wolf, Biber und Kormoran nicht zu, weshalb sie im Naturschutzrecht verbleiben und nicht dem Jagdrecht unterstellt werden sollen:
Der Wolf etabliert sich erst wieder durch die natürliche Wiederbesiedelung seiner ursprünglichen Lebensräume. Grund dafür ist das Nahrungsüberangebot an Paarhufern (Schalenwild): Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind die schalenwildreichsten Regionen Europas – ein Paradies für den Wolf! Die hohen Wildbestände verursachen immense Schäden in Land- und Forstwirtschaft und hohe Wildunfallzahlen.
Wenn der Wolf dazu beiträgt, die Bestände etwas abzusenken, so dient dies dem ökologischen und volkswirtschaftlichen Gemeinwohl. Die in MV nach wie vor noch sehr kleine Wolfspopulation hat mit überdurchschnittlichen Verlusten durch illegale Abschüsse zu kämpfen, was sich z.B. am plötzlichen Verschwinden vieler aus ihren Rudeln abwandernder Jungwölfe belegen lässt. Sie würde durch eine Überführung ins Jagdrecht wieder grundlegend in ihrer Existenz bedroht. Die Nutztierhalter müssen weiterhin konsequent bei ihrer Anpassung an den Wolf finanziell unterstützt werden. Für sich problematisch auf Nutztiere spezialisierende oder an menschliche Nähe gewöhnende Wölfe bietet das Naturschutzrecht auch bisher die Möglichkeit, sie notfalls zu töten.
Anders als in vielen anderen Ländern Europas müssen die Menschen in Deutschland den Umgang mit dem Wolf erst wieder lernen – die Aufklärung gegen das „Rotkäppchen-Syndrom" gehört ebenso dazu wie das Eintreten dafür, dass Platz genug für Mensch, Schaf, Wolf und Hirsch ist.
Beim Biber ist anzuerkennen, dass sich die Bestände in den letzten Jahren steil nach oben bewegen und an manchen Stellen bereits zu Konflikten vor allem durch unerwünschten Anstau von Wasser sorgen. Es gilt hier aber das Gleiche wie beim Wolf: Im Einzelfall kann eine Entnahme naturschutzrechtlich als Ausnahme genehmigt werden, eine reguläre Bejagung könnten die Populationen nicht verkraften.
Zweifelsfrei nimmt der Kormoran überall dort, wo er lebt, Einfluss auf die Fischbestände. Das ergibt sich logisch aus seinen Ernährungsgewohnheiten. Sicher kann es lokal dort, wo durch intensive Teichwirtschaft den Kormoranen in einer ansonsten "ausgeräumten" Wasserlandschaft ein besonders verlockendes Nahrungsangebot gemacht wird, zu Nutzungskonkurrenzen kommt. Zur Verhinderung dieser müssen vorrangig passive, natur- und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahmen Anwendung finden; hierzu stehen genügend Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus sprechen auch prinzipielle störungsökologische, populationsbiologische und nicht zuletzt ethische Gründe gegen die Wiederaufnahme oder Ausdehnung der Jagd auf den Kormoran, dessen Population in den letzten Jahren ohnehin eher stagniert als steigt. Bei nachweisbaren Schäden stehen Bündnis 90 / Die Grünen entsprechenden Ausgleichszahlungen positiv gegenüber.
Unterstützer*innen
- Dr. Johannes Kalbe (KV Rostock)
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