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            <title>GRÜNER Bundestag! Listenaufstellung bei der LDK: Anträge</title>
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                <title>GRÜNER Bundestag! Listenaufstellung bei der LDK: Anträge</title>
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                        <title>L4neu: Mehr Flexibilität - LDR Verpflichtung aufheben</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2635</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 31.01.2017)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 11 III 1 der Satzung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Der Landesdelegiertenrat trifft sich mindestens einmal im Jahr.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wird erweitert mit:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Wenn nicht mindestens zwei Landeselegiertenkonferenzen im selben Jahr stattfinden.&quot;<br>
§ 11 III 2 wird geändert in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Der Landesdelegiertenrat wird vom Landesvorstand einberufen oder auf Antrag von mindestens zwei Kreisverbänden.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Vergangenheit wurden alle gestellten Anträge stets von der LDK bearbeitet. Die Verpflichtung, mindestens einmal pro Jahr einen LDR einzuberufen, hat sich in der Praxis nicht als nötig erwiesen. Stattdessen wurden finanzielle und personelle Ressourcen gebunden, die in Zukunft besser investiert werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch weiterhin sollen zwei Parteitage pro Jahr stattfinden. Für eine größtmögliche Beteiligung der Mitglieder ist die Landesdelegiertenkonferenz das geeignetere Gremium. Momentan sind eine LDK und ein LDR pro Jahr verpflichtend.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Mar 2017 18:07:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1neu2: Keine Abschiebungen nach Afghanistan</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2622</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2622</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über 1.600 Tote und mehr als 3.500 verletzte Menschen in der afghanischen Zivilbevölkerung. Dies ist die erschreckende Bilanz des ersten Halbjahres von 2016.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dennoch hat die Bundesregierung ein Rücknahmeabkommen mit Afghanistan unterzeichnet und im Dezember mit Sammelabschiebungen nach Afghanistan begonnen. Und dies obwohl das Auswärtige Amt seine eigenen Bürger*innen davor warnt nach Afghanistan zu reisen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Begründet werden Abschiebungen nach Afghanistan oft mit sogenannten sicheren Regionen innerhalb des Landes. Die Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e-Scharif sowie auch der Anschlag in Kabul müssten uns allen doch auf grausame Weise wieder deutlich gemacht haben, dass es diese sicheren Regionen in Afghanistan leider nicht gibt. Auch der UNHCR spricht in seinem Bericht und den dazugehörigen Anmerkungen vom Dezember 2016 über Afghanistan von einem &quot;innerstaatlichen Konflikt&quot; der &quot;sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Bundesregierung und alle Landesregierungen auf, diese Realitäten endlich anzuerkennen.In dieser Stuation, in der die Bundesregierung vollommen an den Gegebenheiten in Afghanistan vorbeiagiert, würden wir uns wünschen, dass alle GRÜNEN mitregierten Landesregierungen Verantwortung übernehmen und keine Abschiebungen vornehmen würden. Denn wer nach Afghanistan abschiebt, der spielt mit der körperlichen Unversehrtheit und dem Leben der Betroffenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisher hat sich Mecklenburg-Vorpommern nicht an den Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligt, hat sich aber öffentlich gegen ein Abschiebestopp ausgesprochen. Bündnis 90/Die GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern fordert Ministerpräsidenten Erwin Sellering und Innenminister Lorenz Caffier auf, sich ein Beispiel an Schleswig-Holstein zu nehmen und sich nicht an diesem Unrecht zu beteiligen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antragstext hervor und erfolgt nochmal mündlich auf der LDK.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Mar 2017 11:33:15 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T1: Tagesordnung</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Tagesordnung-53735</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 03.03.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Tagesordnung-53735</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Begrüßung, Formalia</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Landeswahlversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Asyl und Menschenrechte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Landwirtschaft und Naturschutz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Klimaschutz und Energiewende</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Inhaltliche Arbeit stärken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Finanzen<br>
7.1 Bericht der Rechnungsprüfung<br>
7.2 Entlastung des Vorstands<br>
7.3 H1 &quot;Doppelhaushalt 2017/2018&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. LDK und LDR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Sonstiges</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 04 Mar 2017 07:36:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1neu: Keine Abschiebungen nach Afghanistan</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2614</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2614</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über 1.600 Tote und mehr als 3.500 verletzte Menschen in der afghanischen Zivilbevölkerung. Dies ist die erschreckende Bilanz des ersten Halbjahres von 2016.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dennoch hat die Bundesregierung ein Rücknahmeabkommen mit Afghanistan unterzeichnet und im Dezember mit Sammelabschiebungen nach Afghanistan begonnen. Und dies obwohl das Auswärtige Amt seine eigenen Bürger*innen davor warnt nach Afghanistan zu reisen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Begründet werden Abschiebungen nach Afghanistan oft mit sogenannten sicheren Regionen innerhalb des Landes. Die Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Maser-i-Scharif sowie auch der Anschlag in Kabul müssten uns allen doch auf grausame Weise wieder deutlich gemacht haben, dass es diese sicheren Regionen in Afghanistan leider nicht gibt. Auch der UNHCR spricht in seinem Bericht über Afghanistan von einem &quot;innerstaatlichen Konflikt&quot; der &quot;sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordert die Bundesregierung und alle Landesregierungen auf, diese Realitäten endlich anzuerkennen.In dieser Stuation, in der die Bundesregierung vollommen an den Gegebenheiten in Afghanistan vorbeiagiert, würden wir uns wünschen, dass alle GRÜNEN mitregierten Landesregierungen Verantwortung übernehmen und keine Abschiebungen vornehmen würden. Denn wer nach Afghanistan abschiebt, der spielt mit der körperlichen Unversehrtheit und dem Leben der Betroffenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisher hat sich Mecklenburg-Vorpommern nicht an den Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligt. Bündnis 90/Die GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordert Ministerpräsidenten Erwin Sellering und Innenminister Lorenz Caffier auf, sich ein Beispiel an Schleswig-Holstein zu nehmen und sich nicht an diesem Unrecht zu beteiligen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antragstext hervor und erfolgt nochmal mündlich auf der LDK.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Mar 2017 22:32:07 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Kostenloses Schülerticket</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Kostenloses_Schuelerticket-37287</link>
                        <author>LAG Bildung, LAG Mobilität und Verkehr (beschlossen am: 25.02.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Kostenloses_Schuelerticket-37287</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine Politik, die alle Kinder gleichermaßen berücksichtigt - egal ob sie in den Städten oder auf dem Land wohnen, die örtlich zuständige Schule wählen oder von der freien Schulwahl Gebrauch machen. Darum treten wir für eine ganzjährige kostenfreie Beförderung aller Schüler_innen und Schüler ein und unterstützen die entsprechende Volksinitiative des Kreiselternrates Vorpommern-Greifswald für eine „Kostenfreie Schülerbeförderung für alle Schüler von Klasse 1 – 13 und Auszubildende in M-V“. Denn die freie Schulwahl und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung ist in den einzelnen Landkreisen nach wie vor uneinheitlich geregelt, und verursacht einen großen bürokratischen Aufwand für die Kommunen, in einigen Landkreisen auch für die Eltern. Selbst die aktuelle Schulgesetznovelle, die die Schülerbeförderung in den kreisfreien Städten regeln soll, schließt den größten Teil der Schüler_innen von der Übernahme der Kosten aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit einem kostenlosen Schülerticket, das für alle Schüler_innen das ganze Jahr und in ganz MV gilt, entfällt der bürokratische Aufwand. Es ermöglicht Kindern und Jugendlichen mehr Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, weil so der Weg zu Freund_innen, zum Sportverein oder zur Musikschule, aber auch zu den Sitzungen der Schülerräte oder zu Wettkämpfen und Landesausscheiden am Wochenende abgedeckt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig käme es so zu einer deutlichen Belebung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Bisher sind die Taktzeiten des ÖPNV besonders im ländlichen Raum lediglich auf die Schulzeiten ausgerichtet. Ein kostenloses Schülerticket trägt dazu bei, dass mehr Schüler*innen den ÖPNV nachfragen und dadurch bedarfsgerechte Angebote (z.B. zu Sportvereinen u.ä.) eingerichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein kostenloses Schülerticket sorgt auch dafür, dass Eltern vom bisher oft aus Kostengründen durchgeführten automobilen Bring- und Abholdienst entlastet und damit der KFZ-Verkehr insgesamt reduziert wird. Dies stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Selbständigkeit und entlastet Eltern und Klima.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span><span><span>Zudem trägt das Schülerticket mit dazu bei, dass junge Menschen von Anfang an die Vorteile des ÖPNV schätzen lernen (frühe Kundenbindung).</span></span></span></p></div></div><h2>Begründung der Dringlichkeit</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Mar 2017 10:34:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4neu: Fukushima mahnt - ernst machen mit der Energiewende </title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2593</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2593</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Woche vor dem Jahrestag der Atomkatastrophe in Fukushima betonen die Grünen die Notwendigkeit der Energiewende.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt den Atomausstieg und die Ziele der Klimakonferenz von Paris engagiert umzusetzen, wird in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren Energien immer mehr gebremst. Immer noch laufen 8 Atomkraftwerke in Deutschland. Drei davon in Bayern, wo die CSU gezielt den Ausbau der Windkraft und neue Stromnetze blockiert. Dies darf nicht dazu führen, dass am Ende Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke in Bayern zugelassen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch die SPD zeigt sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene, dass sie Energiewende nicht kann, sondern den Ausbau deckelt, statt die Erneuerbaren Energien konsequent auszubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es fehlen insbesondere Konzepte für die Umsetzung der Energiewende im Bereich Wärme, wo die Erneuerbaren Energien nur einen Anteil von etwa 10 % erreichen. Hier brauchen wir zum Beispiel attraktive und klare Rahmenbedingungen für die Nutzung der zeitweise auftretenden Stromüberschüsse zur Wärmeerzeugung (Power to Heat).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE fordern wir die SPD im Bund und im Land auf, endlich ein Konzept für die Energiewende im Bereich Wärme vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mecklenburg-Vorpommern war das erste Land mit einem Energieministerium. Doch der Aufbau einer leistungsfähigen Abteilung für Energie und Klimaschutz im Ministerium ist auf halbem Weg stecken geblieben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Energie- und Klimaschutzagentur des Landes ist bisher kaum über ein potemkinsches Dorf hinaus gekommen, das kurz vor der Landtagswahl aufgebaut wurde. Die Arbeitsfähigkeit der Agentur mit nur drei Mitarbeiter_innen muß infrage gestellt werden, wahrnehmbare Impulse für die Erneuerbaren Energien, die Energieeinsparung oder den Klimaschutz fehlen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 Mar 2017 13:39:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L3: Die LDKen sollen ab 2018 ständig in Güstrow stattfinden.</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2488</link>
                        <author>Claudia Brost (Schatzmeisterin KV LRO)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2488</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Güstrow ist als zentraler Ort in MV gleichzeitig Bahn- und Straßenkreuz und macht die Anreise für alle Mitglieder fairer und nachhaltiger.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher empfiehlt die LDK:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ab 1.1.2018 sollten alle Landesdelegiertenkonferenzen von Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich in Güstrow stattfinden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Saalmiete für das heute gewählte Bürgerhaus ist im Vergleich zu bisherigen Veranstaltungsorten sehr preiswert. Ein fester Ort würde die Planung verlässlicher und einfacher machen.<br>
Die LGSt müsste nicht jedes Mal neue Orte suchen, neue Verhandlungen mit Vermieter*innen oder Catering-Firmen starten und eine große Checkliste abarbeiten. Immer wieder auftauchende Unstimmigkeiten beim Catering könnten dauerhaft vermieden werden.<br>
Die Personaldichte in der LGSt ist für den zweimal jährlich wiederkehrenden Aufwand nicht ausreichend. Die jährlichen Einnahmen unseres LV sind nicht zuletzt durch den Wegfall der Landtagsfraktion gesunken und es wäre möglich, durch Einsparungen bei Veranstaltungen dazu beizutragen, dass unsere LGSt eine über einen Minijob hinausgehende ÖA-Stelle einrichten kann. Auch der LaFi hat neben der Bitte um Nachzahlung ausstehender Mandatsträgerbeiträge im Haushalt keine weitere Einsparmöglichkeit als die Reduzierung der Veranstaltungsausgaben finden können. Damit wir nicht nur mit Büros sondern auch landesweit mit einer starken Stimme wahrnehmbar sind, könnten wir zur weiteren Finanzierung der Pressestelle ebenfalls mit Außenwirkung zusätzlich auf unsere üppigen Buffets auf den LDKen verzichten und uns mit regionalen, ökologischen Suppen mit gutem frischem Brot begnügen. Einige Mitglieder fordern sogar, man könne sich doch &quot; &#039;ne Stulle&quot; mitnehmen, wir aber möchten an einer warmen Mahlzeit für unsere zum Teil anstrengenden Versammlungen festhalten.<br>
In Ausnahmefällen wie etwa zeitlich oder örtlich gegebener Besonderheiten, ließe sich der LDK-Tagungsort auf Antrag verlegen, um vor Ort wenn nötig Zeichen zu setzen.<br>
Mit einem auszuhandelnden Rahmenvertrag für die zweimal jährliche Anmietung (des Bürgerhauses, der Viehhalle oder der Tagungsräume im Hotel am Schlosspark) kann unser LV die Ausgaben besser kontrollieren und auffangen, wenn bei beliebten Wahl-LDKen mehr als alle Delegierten teilnehmen und bei debattenlosen Leitantrags-LDKen nur 2/3 der Delegierten erscheinen.<br>
Womöglich wäre hierdurch sogar die leidliche, weil KVen spaltende Diskussion zur Senkung oder Staffelung der Delegiertenzahlen hinfällig und befriedet.<br>
Wir bitten um Eure Zustimmung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:02:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>H1: Doppelhaushalt 2017/2018</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Doppelhaushalt_2017-2018-34960</link>
                        <author>Landesfinanzrat (beschlossen am: 23.02.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Doppelhaushalt_2017-2018-34960</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt beiliegenden Doppelhaushalt gemäß I. für die Kalenderjahre 2017 und 2018 einschließlich der Zusatzbestimmungen unter IV.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 (II.) sowie die Übersicht Wahlkampfbudget 2016 (III.) dienen lediglich der Erläuterung und werden nicht Bestandteil des Beschlusses.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Anlagen zum Haushalt sind unter <a href="http://gruenlink.de/1bpt">http://gruenlink.de/1bpt</a> abrufbar.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir bräuchten dann mal einen Haushalt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Feb 2017 14:10:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Grüne fordern Entscheidung zum Kohleausstieg in den kommenden 4 Jahren </title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Gruene_fordern_Entscheidung_zum_Kohleausstieg_in_den_kommenden_4_Jahren-17560</link>
                        <author>KV Rostock (beschlossen am: 01.02.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Gruene_fordern_Entscheidung_zum_Kohleausstieg_in_den_kommenden_4_Jahren-17560</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Grüne fordern wir alle Parteien auf, zur anstehenden Bundestagswahl den Kohleausstieg in ihr Wahlprogramm aufzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen einen schnellen Ausstieg aus der Kohle, wenn wir in Deutschland einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Zum anderen brauchen wir schnell einen Fahrplan für den Kohleausstieg, um den besonders betroffenen Regionen Gelegenheit für den Strukturwandel zu geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher müssen die Weichenstellungen für den Kohleausstieg spätestens in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages erfolgen, also den nächsten 4 Jahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kohleausstieg muss umgehend kommen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- wegen der hohen CO2-Emissionen der Kohlekraftwerke</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- wegen der hohen Emissionen an Quecksilber und Arsen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- wegen der Zerstörung immer weiterer Dörfer durch den Tagebau</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- wegen der massiven Zerstörung der Natur durch Tagebaue und<br>
Grundwasserabsenkungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kohlekraftwerke in Deutschland haben nicht nur schwere Schädigungen von Klima, Menschen und Umwelt in Deutschland zur Folge. Ein großer Teil unserer Kohle kommt immer noch aus anderen Ländern. Für unseren Strom werden auch dort Lebensräume von Menschen und Natur zerstört.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 Feb 2017 17:15:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Fukushima mahnt - ernst machen mit der Energiewende </title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Fukushima_mahnt_-_ernst_machen_mit_der_Energiewende_-46177</link>
                        <author>KV Rostock (beschlossen am: 01.02.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Fukushima_mahnt_-_ernst_machen_mit_der_Energiewende_-46177</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Woche vor dem Jahrestag der Atomkatastrophe in Fukushima betonen die Grünen die Notwendigkeit der Energiewende.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Statt den Atomausstieg und die Ziele der Klimakonferenz von Paris engagiert umzusetzen, wird in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren Energien immer mehr gebremst. Dabei laufen immer noch 8 Atomkraftwerke in Deutschland. Drei davon in Bayern, wo die CSU gezielt den Ausbau der Windkraft und neue Stromnetze blockiert. Dies darf nicht dazu führen, dass am Ende Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke in Bayern zugelassen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch die SPD zeigt sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene, dass sie Energiewende nicht kann, sondern den Ausbau deckelt, statt die Erneuerbaren Energien konsequent auszubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es fehlen insbesondere Konzepte für die Umsetzung der Energiewende im Bereich Wärme, wo die Erneuerbaren Energien nur einen Anteil von etwa 10 % erreichen. Hier brauchen wir zum Beispiel attraktive und klare Rahmenbedingungen für die Nutzung der zeitweise auftretenden Stromüberschüsse zur Wärmeerzeugung (Power to Heat).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE fordern wir die SPD im Bund und im Land auf, endlich ein Konzept für die Energiewende im Bereich Wärme vorzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mecklenburg-Vorpommern war das erste Land mit einem Energieministerium. Doch der Aufbau einer leistungsfähigen Abteilung für Energie und Klimaschutz im Ministerium ist auf halbem Weg stecken geblieben. Statt das Thema Energie konsequent umzusetzen, sucht sich der Minister in der neuen Legislaturperiode bereits neue Schwerpunkte mit dem Thema Digitalisierung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Energie- und Klimaschutzagentur des Landes ist bisher kaum über ein potemkinsches Dorf hinaus gekommen, das kurz vor der Landtagswahl aufgebaut wurde. Immer noch dümpelt die Agentur mit nur drei Mitarbeiter_innen vor sich hin, ohne spürbare Impulse zu geben für die Erneuerbaren Energien, die Energieeinsparung oder den Klimaschutz.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 Feb 2017 17:14:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Keine Abschiebungen nach Afghanistan</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Keine_Abschiebungen_nacg_Afghanista-24401</link>
                        <author>Grüne Jugend MV (beschlossen am: 03.02.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Keine_Abschiebungen_nacg_Afghanista-24401</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Über 1.600 Tote und mehr als 3.500 verletzte Menschen in der afghanischen Zivilbevölkerung. Dies ist die erschreckende Bilanz des ersten Halbjahres von 2016.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dennoch hat die Bundesregierung ein Rücknahmeabkommen mit Afghanistan unterzeichnet und im Dezember mit Sammelabschiebungen nach Afghanistan begonnen. Und dies obwohl das Auswärtige Amt seine eigenen Bürger*innen davor warnt nach Afghanistan zu reisen. Dass diese Doppelmoral auch von einigen Grünen Landesregierungen mit getragen wird, bedauern wir als Bündnis90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sehr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Begründet werden Abschiebungen nach Afghanistan oft mit sogenannten sicheren Regionen innerhalb des Landes. Die Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Maser-i-Scharif sowie auch der Anschlag in Kabul müssten uns allen doch auf grausame Weise wieder deutlich gemacht haben, dass es diese sicheren Regionen in Afghanistan leider nicht gibt. Auch der UNHCR spricht in seinem Bericht über Afghanistan von einem &quot;innerstaatlichen Konflikt&quot; der &quot;sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordert die Bundesregierung und alle Landesregierungen auf, diese Realitäten endlich anzuerkennen. Denn wer nach Afghanistan abschiebt, der spielt mit der körperlichen Unversehrtheit und dem Leben der Betroffenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisher hat sich Mecklenburg-Vorpommern nicht an den Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligt. Bündnis 90/Die GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern fordert Ministerpräsidenten Erwin Sellering und Innenminister Lorenz Caffier auf, sich ein Beispiel an Schleswig-Holstein zu nehmen und sich nicht an diesem Unrecht zu beteiligen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antragstext hervor und erfolgt nochmal mündlich auf der LDK.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Feb 2017 20:53:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Medienwirksamer Verzicht auf A1-Plakatierung im Bundestagswahlkampf 2017</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Medienwirksamer_Verzicht_auf_A1-Plakatierung_im_Bundestagswahlkampf_20-30705</link>
                        <author>Claudia Brost (Schatzmeisterin KV LRO)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Medienwirksamer_Verzicht_auf_A1-Plakatierung_im_Bundestagswahlkampf_20-30705</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei dem kommenden Bundestagswahlkampf im Jahr 2017 verzichtet Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern, begleitet von einer umfangreichen Medienkampagne, auf die Verwendung von A1-Plakaten und konzentriert sich auf das massive Aufstellen von Großflächen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Einkaufspreis für das Aufstellen inkl. ständiger Erneuerung nach Beschädigung einer Großfläche für volle 6 Wochen zum Preis von 320,-€ ist vergleichbar mit dem Einkauf von ca. 100 A1-Plakaten.<br>
Die Plakate müssen aber auch noch 6 Wochen lang von ehrenamtlichen Mitgliedern aufgehängt und eigenständig ausgebessert werden. Das funktioniert gerade im ländlichen Raum nur mit hohem Zeit- und Energieaufwand. Mit den Fahrtkosten wird der Stückpreis erhöht und somit können nur noch ca. 10 Dörfer plakatiert werden.<br>
In unserem Landkreis Rostock - geben wir ganz offen zu - ist eine flächendeckende Plakatierung ehrenamtlich unmöglich.<br>
Deshalb wollen wir die Plakatierung durch das Aufstellen von Großflächen ersetzen. Großflächen sind größer, sichtbarer, lesbarer. Zusätzlich ist dieses Format umweltfreundlicher, weil die Tafeln wiederverwendet werden und nur die verklebten Plakate als Müll anfallen.<br>
Auch wenn die neuen Vordermann-A1-Plakate abgesehen von der Rohstoff- und Energieintensiven Herstellung angeblich voll recycelt werden können, fallen hier pro 100 Plakate noch ca. 100 Kilo Altpapier und jede Menge Plastikmüll für die Kabelbinder an. Zudem ist es sehr fraglich, ob der Papierabfall und vor allem die Kabelbinder tatsächlich recycelt werden.<br>
Immer wieder erreichen uns Stimmen aus der Bevölkerung, dass die allgemeine Vollplakatierung im Wahlkampf übertrieben sei. Andererseits wird dann sogar Kritik laut, wenn wir das eine oder andere Dorf &quot;vergessen&quot; haben.<br>
Wir möchten begleitet von einer wirksamen Medienkampagne die Gründe unserer Einsparaktion in die Öffentlichkeit transportieren.<br>
Es soll allgemein bekannt werden, dass die Grünen M-V sich an dieser Ressourcenverschwendung nicht mehr beteiligen.<br>
Präsent sein sollten wir durch wählbare Inhalte - kommuniziert durch personell gut besetzte Medienpräsenz aus Landesverband und Kreisverbänden sowie aus den Stadt- und Kreisparlamenten.<br>
Gerne werden wir im kommenden Bundestags-Wahlkampf 2017 als Modellregion mit gutem Beispiel vorangehen, beantragen jedoch hiermit eine Zustimmung der LDK, um das ganze Land M-V als Modellregion zu testen.<br>
In Betracht zu ziehen ist eine Bezuschussung durch den Bundesverband für diesen Versuch zur Aufstellung zusätzlicher Großflächen.<br>
Wir bitten um Eure Zustimmung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Feb 2017 11:31:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Inhaltliche Arbeit verbessern, LAGen aufwerten - das LAG Statut</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2372</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 31.01.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2372</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LDK beschließt das LAG Statut mit folgendem Wortlaut:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>STATUT der Landesarbeitsgemeinschaften</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern haben die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien grüner Politik zu entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. Sie leisten ihren Beitrag zur programmatischen Arbeit der Partei, erschließen Fachwissen, leisten Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen und wirken bei der Ansprache von Zielgruppen mit. Das nachfolgende Statut soll dazu dienen, ihren Arbeitsrahmen zu definieren und ihre Arbeitsgrundlage zu sichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Stellung der LAGen in der Partei</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) LAG werden vom Landesvorstand in Beratungen über Strategie, Programmatik und Wahlkampf in einem transparenten Verfahren einbezogen. Dazu gehört auch die rechtzeitige und umfassende Information der LAGen über diesbezügliche Diskussionsprozesse in der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die LAGen besitzen Antragsrecht auf Landesdelegiertenkonferenz und im Landesdelegiertenrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ein Mitglied des Landesvorstandes übernimmt folgende Aufgaben</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(a) Die Vorbereitung des LAG Sprecher*innentreffens,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(b) die Budgetplanung der LAGen und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(c) die Funktion als Ansprechpartner*in bei Fragen für LAG-Sprecher*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Arbeitsrahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die LAGen vernetzen die inhaltliche und politische Arbeit der Aktiven, stellen Arbeitszusammenhänge zu außerparlamentarischen Bewegungen und wissenschaftlichen Institutionen her; arbeiten an der Weiterentwicklung der politischen Programmatik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern; stehen Parteiorganen, Fraktionen und Mandatsträger*innen beratend zur Seite. Die LAGen koordinieren ihre Arbeitsprogramme untereinander und mit dem Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Jede LAG gibt sich eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Beschlüsse einer LAG über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden bedürfen der Bestätigung durch den Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Unterzeichnung von Aufrufen und Erklärungen findet in Abstimmung mit dem Landesvorstand statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Anerkennung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Eine LAG kann durch die Landesdelegiertenkonferenz oder den Landesdelegiertenrat anerkannt werden,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(a) wenn und solange sie - auf der Grundlage bündnisgrüner Programmatik - ein eigenständiges Politikfeld von landespolitischer Bedeutung vertritt;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(b) in ihr mindestens fünf Mitglieder mitarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Nachweis muss jährlich erbracht werden. Ausnahmen von der Regel bedürfen der Zustimmung des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Landesdelegiertenkonferenz oder der Landesdelegiertenrat kann einer LAG die Anerkennung entziehen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesvorstand kann die Anerkennung aufheben, wenn die LAG ein Jahr lang keine Sitzung veranstaltet hat. Bei Widerspruch entscheidet die Landesdelegiertenkonferenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Mitgliedschaft in einer LAG </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliedschaft in einer LAG steht allen interessierten Menschen<br>
offen.<br><br>
(2) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen<br>
Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern.<br><br>
(3) Das aktive und passive Wahlrecht steht nur Mitgliedern von Bündnis<br>
90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Grünen Jugend<br>
Mecklenburg-Vorpommern zu. Bei Delegierungen steht das passive Wahlrecht<br>
allen LAG Mitgliedern zu.<br><br>
(4) Menschen, die nicht Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen<br>
Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern<br>
sind, können von der Sitzung ausgeschlossen werden.<br><br>
(5) Näheres regelt die jeweilige LAG Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 LAG-Sprecher*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Jede LAG wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von maximal zwei Jahren mindestens ein*e Sprecher*in, die Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern sind. Wiederwahl ist zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Sprecher*innen koordinieren die Arbeit der LAG, sind für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Sitzungen sowie für die Ausführung der Beschlüsse verantwortlich. Sie vertreten die LAG gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Parteigremien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Arbeit der LAG-Sprecher*innen ist ehrenamtlich. Sie werden von der Landesgeschäftsstelle im Rahmen deren Möglichkeiten organisatorisch unterstützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Sprecher*innen können auf der Grundlage der Beschlüsse der LAG nach vorhergehender Absprache mit dem Landesvorstand öffentliche Erklärungen abgeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Sprecher*innen erstellen jährlich eine Arbeitsplanung und einen Rechenschaftsbericht für ihre jeweilige LAG, die dem Landesvorstand und den anderen LAGen zur Kenntnis zu geben sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 LAG-Sprecher*innenrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Sprecher*innen der LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat. Der LAG-Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen. Weitere Treffen, auch ohne Landesvorstand sind möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Im LAG-Sprecher*innenrat hat jede LAG ein Stimmrecht. Sollten mehrere Sprecher*innen einer LAG anwesend sein, können sie nur gemeinschaftlich abstimmen. Die Mitglieder des LAG-Sprecher*innenrates können sich durch Mitglieder ihrer jeweiligen LAG vertreten lassen, sofern sie an der Sitzungsteilnahme verhindert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der LAG-Sprecher*innenrat gibt sich selbstständig eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Zu den Aufgaben des LAG-Sprecher*innenrates zählen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(a) Die Koordinierung der inhaltlichen Arbeit der LAGen, soweit sich über den Rahmen einer Einzel-LAG hinausgehende Berührungspunkte ergeben oder Koordinierungsbedarf entsteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(b) Der Austausch mit dem Landesvorstand und den GRÜNEN Fraktionen.<br>
(c) Die Verteilung des von der Landespartei den LAGen jährlich bereit gestellten Budgets. Diese Entscheidung fällt mit 2/3-Mehrheit. Bei Nichteinigung entscheidet der Landesvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(d) Konsultation mit dem Landesvorstand beim Prozess der Gründung oder Auflösung von LAGen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 LAG-Sitzungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) LAGen treffen sich mindestens einmal pro Jahr. Die Mitglieder der LAG, der Landesvorstand und die LAG-Sprecher*innen der anderen LAGen sind über Termin und Tagesordnung der LAG-Sitzung vorab, über politisch bedeutsame Beschlüsse umgehend nach den Sitzungen zu unterrichten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ladung und Ablauf von LAG-Sitzungen regelt die LAG in ihrer Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Beschlussfassung regelt eine LAG in ihrer Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Protokolle der LAG-Sitzungen und die LAG-Beschlüsse werden den Mitgliedern der LAG und dem Landesvorstand zeitnah zur Verfügung gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Haushalt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der jährliche Haushaltsansatz “Aufwand LAGen” wird den LAG-Sprecher*innen von der/dem Landesschatzmeister*in rechtzeitig vor den Beratungen im Landesfinanzrat zugestellt. Die LAG-Sprecher*innen haben zu dieser Frage im Landesfinanzrat Rede- und Antragsrecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der LAG Sprecher*innenrat erarbeitet einen eigenen Budgetplan auf Basis des verfügbaren LAG Budgets. Aus diesem Budget werden auch ggf. Beiträge, die aus Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bereit gestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Überschreitung des Haushaltansatzes Reisekosten geht zu Lasten des allgemeinen LAG Budgets.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Gesamtplan ist dem Landesvorstand zur Kenntnis zu geben, zusammen mit der Jahresplanung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Beschluss</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das LAG-Statut wird von der Landesdelegiertenkonferenz mit 2/3-Mehrheit verabschiedet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Änderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Inkraftreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das LAG-Statut tritt mit Beschluss vom 04.03.2017 in Güstrow in Kraft.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Feb 2017 10:16:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2: Anpassung der Satzung für das LAG Statut</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Anpassung_der_Satzung_fuer_das_LAG_Statut-61960</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 31.01.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Anpassung_der_Satzung_fuer_das_LAG_Statut-61960</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 16 der Landessatzung wird geändert in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 16 Landesarbeitsgemeinschaften</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <strong>Landesarbeitsgemeinschaften haben das Ziel, die inhaltliche Arbeit der Gremien und Ebenen der Partei zu entwickeln und zu vernetzen. Sie leisten inhaltliche Netzarbeit mit Aktiven, Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Landesarbeitsgemeinschaften zu einem landespolitischen Politikfeld auf der Basis bündnisgrüner Programmatik können auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern auf Beschluss des Landesvorstandes gebildet werden. Der Beschluss bedarf der Bestätigung durch den nächsten Landesdelegiertenrat oder die nächste Landesdelegiertenkonferenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft wählen aus ihrer Mitte <strong>mindestens</strong> eine*n Sprecher*in, <strong>die/der Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern sind</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Landesarbeitsgemeinschaften geben sich eine Geschäftsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Landesarbeitsgemeinschaften geben jährlich dem Landesverband Rechenschaft über ihre Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Landesarbeitsgemeinschaften haben das Recht, ihre Arbeitsergebnisse auf Landesdelegiertenkonferenzen vorzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(7) Desweiteren gilt für die Landesarbeitsgemeinschaften das LAG Statut.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die fett markierten Stellen sind die Änderungen zum bisherigen Satzungstext.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Satzung wird angepasst um ein LAG Statut zu ermöglichen. Zugleich werden die Aufgabentexte aneinander angepasst. Außerdem wird den LAG nun offiziell ermöglicht mehr als eine*n Sprecher*in zu haben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 Feb 2017 14:55:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Mehr Leben auf dem Land! –	Bündnisgrüne Forderungen für eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik </title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Mehr_Leben_auf_dem_Land_Buendnisgruene_Forderungen_fuer_eine_Neuausric-60038</link>
                        <author>LAG FREI, LAG Landwirtschaft und Naturschutz (beschlossen am: 27.01.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Mehr_Leben_auf_dem_Land_Buendnisgruene_Forderungen_fuer_eine_Neuausric-60038</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor über 50 Jahren wurde Europas gemeinsame Agrarpolitik (GAP) begründet, um eine stabile Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln sicherzustellen. Bis heute ist sie der einzige Politikbereich der EU, der vollständig gemeinschaftlich finanziert wird. Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet. Die bisherige Agrarpolitik zeigt aber erhebliche Auswirkungen auf das dörfliche Leben, auf den Naturhaushalt, auf den Biotopschutz, den Klimawandel und den Artenreichtum in unserer agrarisch geprägten Kulturlandschaft. Hier muss es eine Umorientierung geben. Das fordern seit Jahren auch mehrere Sachverständigenräte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im EU-Haushalt entfallen jährlich knapp 60 Milliarden Euro auf die GAP. Die zwei Säulen der GAP verfolgen dabei gegenläufige Ziele: Die 1. Säule besteht aus Direktzahlungen, die als pauschale Flächenprämie mit 70% der GAP-Mittel, also etwa 45 Milliarden Euro, Bodenbesitz belohnt. Da es sich lohnt, möglichst große Flächen zu bewirtschaften, fördert die flächengebundene Zahlungen die Industrialisierung der Landwirtschaft. Ein großes Problem besteht bereits darin, dass die Gelder als Pacht einfach an die Grundbesitzer fließen, ohne dass die Landwirte davon profitieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ziele des „Greenings“ (Begrünung) im Rahmen der letzten GAP-Reform 2013 wurden insgesamt verfehlt. Die Kriterien, an die die Direktzahlungen gebunden werden sollten, sind durch die Verhandlungen im EU Ministerrat auch mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung systematisch unterlaufen worden, so dass sie keine Lenkungswirkung entfalten können. Sie erbringen damit auch keinen gesellschaftlichen Nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es muss deutlich gesagt werden, dass die EU – Agrarpolitik nicht allein von der EU-Kommission oder dem Europäischen Parlament, sondern maßgeblich von den Mitgliedstaaten bestimmt wird. Die Europäische Kommission und insbesondere das Europäische Parlament haben zahlreiche Initiativen unternommen, bessere Umweltqualitätsstandards in die Förderpolitik einzuziehen. Das wurde regelmäßig von den Regierungen der Länder unterlaufen, auch von der Bundesregierung und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Ein besseres Greening wäre nach den gegebenen EU - Förderrichtlinien durchaus möglich, müsste allerdings durch das Bereitstellen der Kofinanzierungsstrukturen durch das Land politisch gestützt werden. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesregierung, die über den Bundesrat und die Landwirtschaftsministerkonferenz an den Entscheidungen über die Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik beteiligt ist, hat bisher dagegen nichts unternommen. Masse statt Klasse bleibt das Credo der Landespolitik. Absatzkrisen, Konzentrationen, Arbeitsplatzvernichtung, prekäre Arbeitsverhältnisse, Landflucht und allgemeine Perspektivlosigkeit in den Dörfern sind die Folgen. Das muss sich ändern! Wir brauchen eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik. Dazu werden jetzt in Brüssel und im Bund gerade die Weichen gestellt. Wir haben klare Forderungen, was sich ändern muss, damit Mensch und Natur auf dem Land wieder eine gute, lebenswerte Perspektive bekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der bevorstehenden Halbzeitbewertung der Europäischen Agrarpolitik, im Rahmen des gegenwärtigen Konsultationsprozesses der EU-Kommission zu deren künftiger Ausgestaltung und bei den 2017 beginnenden Verhandlungen über den EU-Haushalt für die kommende Förderperiode fordern wir die Landesregierung Mecklenburg – Vorpommern auf, sich konsequent für eine Neuausrichtung der europäischen Agrarförderung einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. dass zur Halbzeitbewertung die vollen 15 Prozent von der 1. Säule der EU- Agrarförderung in die zweite Säule umgeschichtet werden. Damit kämen ab 2019 jährlich zusätzlich 525 Millionen Euro allein in Deutschland einer besseren Landwirtschaft und gutem Essen zugute – so, wie die Mehrheit der Bürger*innen es sich wünscht. Wir fordern eine Deckelung der Flächenprämie und die gezielte Umschichtung in ökologische Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Vorbereitung des mittelfristigen Ausstiegs aus dem bisherigen Säulenmodell und das Einleiten eines Umstiegsszenarios der bisherigen Mittelvergabe mit dem Ziel einer an öffentlichen Leistungen orientierten Förderung der Landwirtschaftsbetriebe. Leitbild muss der ökologische Landbau sein. Mit den Zahlungen werden so Ökosystem-Dienstleistungen und die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen honoriert. Beginnend 2020 soll spätestens 2034 die Agrarförderung umgestellt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. dass während der Übergangszeit Betriebe mit geringeren Standards gestaffelt entsprechend weniger Geld erhalten. Diese Standards sollen sich aus einfachen und leicht überprüfbaren Betriebsfaktoren ergeben, z.B. Weidehaltung, ausschließlich organische Düngung, Mindestfruchtfolge und Anzahl der Arbeitsplätze. Dadurch wird auch der bürokratische Aufwand verringert. Ökologischer Landbau muss Leitbild der europäischen Agrarpolitik und Prämienstandard für die Vergabe öffentlicher Gelder werden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.die Umstellung der Förderung zu tiergerechten Haltungssystemen muss durch transparente Standards festgelegt werden. Landwirte und ihre Partner in der Zivilgesellschaft sind dabei einzubeziehen Die Tierhaltung muss an die vorhanden regionalen Futterflächen gebunden werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Sicherung und den Wiederaufbau von Biodiversität in der Agrarlandschaft. Besondere Naturschutzleistungen, die Förderung benachteiligter Gebiete sowie besondere Maßnahmen zur Landschaftspflege benötigen zusätzlich besondere Fördermodule, die sowohl für den Ökolandbau als auch für andere Standards den Betrieben angeboten werden sollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. eine besondere Förderung der Entwicklung lokaler und regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen u.a. durch Verknüpfungen mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Förderung der Schaffung von qualifizierten Arbeitsmöglichkeiten durch Verknüpfung mit den Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) einzuführen. Dazu bedarf es einer einheitlichen ressortübergreifenden Förderstrategie für den ländlichen Raum. Das Instrument LEADER zur Förderung der ländlichen Infrastrukturen benötigt mehr Transparenz, Entbürokratisierung und eine bessere Partizipation neuer, innovativer Akteure.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. die EU-Agrarförderung muss weg von ihrer Exportorientierung, hin zu einer Binnenorientierung in Europa, die Produzierende, Vermarktende, Verbraucher*innen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen vereint. Die Souveränität der Landwirtschaft in den Entwicklungs- und Schwellenländern darf nicht untergraben werden. Die bisherige starke Exportorientierung bei Milch, Fleisch, Eiern u.a. führt nicht nur zu erhöhter Klimabelastung, sondern zerstört auch die Märkte in den ärmeren Ländern der Welt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. neben der Qualifizierung der Betriebe und den Aufbau neuer Vermarktungsstrukturen muss eine verbraucher*innenfreundliche Politik Kern einer neu ausgerichteten Agrarpolitik sein. Verbraucher*innen müssen sich auf eine klare Kennzeichnung und Transparenz im Herstellungsprozess verlassen können, um mit ihrem Einkauf Politik machen und die Agrarwende unterstützen zu können. In diesem Kontext sollen auch die Konzepte umgesetzt werden, die gesunde, biologisch-saisonale und regionale Ernährung für alle verfügbar machen. Daher muss die GAP stärker die Instrumente der Marktordnung, des Ordnungsrechts und einer fairen Handelspolitik konsistent miteinander verbinden, damit sie diese Lenkungswirkung entfalten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Eine neue europäische Agrarpolitik muss weg von der alleinigen Ertragsorientierung und Profitmaximierung. Sie muss zu einem Instrument der Mitverantwortung für die ländliche Strukturpolitik weiterentwickelt werden. Dazu benötigt es integrierte Ansätze, die Einbeziehung der lokalen und regionalen Akteure und eine anspruchsvolle wissenschaftliche Begleitung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es bedarf eines neuen politischen Wollens, auf Landes- Bundes- und Europaebene. Wir wollen wieder mehr Leben ins Dorf bringen. Dafür stehen wir!</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derzeit ist eine Landwirtschaft in der EU ohne Subventionen nicht zu betreiben. Es bedarf allerdings stärker der Vergütung von Gemeinwohlleistungen mit öffentlichen Geldern, um das Ziel einer Ökologisierung und Qualifizierung der Landwirtschaft zu erreichen. In einer Politik unter dieser Prämisse kann die klassische Agrarförderung als unkonditionierte Einkommenssicherung nicht erhalten bleiben. Öffentliche Gelder sollen an Landwirte grundsätzlich nur für öffentliche Maßnahmen wie für die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen, für Landschaftspflegemaßnahmen oder für den Erhalt der biologischen Vielfalt vergeben werden. Da derzeit die 1. Säule für die Mehrheit der Betriebe etwa die Hälfte des Einkommens und in einigen Regionen unseres Landes sogar die größte Einkommensquelle darstellt, muss der Abbau direkter, unkonditionierter Subventionen ohne Strukturbrüche mittelfristig geplant werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Trotz mehrfacher Reformen der EU-Agrarpolitik hat sie weiterhin keine Steuerungswirkung hin zu einer umweltgerechten, nachhaltigeren Agrarpolitik, sondern fördert nach wie vor anachronistisch agrarindustrielle Bewirtschaftungsmethoden und damit den industriellen Strukturwandel in der Landwirtschaft mit verheerenden Auswirkungen auch in Mecklenburg-Vorpommern: Milchkrise, Höfesterben, Arbeitsplatzvernichtung, steigende Schadstoffbelastungen, „land grabbing“ für Finanzinvestoren und zunehmende Ausräumung der Landschaft. Das jetzige Agrarsystem bedingt nicht nur den Verlust der Artenvielfalt durch Monokulturen und Pestizide, die Verseuchung von Böden und Trinkwasser, eine klimaschädliche Bewirtschaftungsweise, sondern führt auch zu Entvölkerung des ländlichen Raumes. Es bietet viel zu wenig wirtschaftliche Perspektiven für Ökobetriebe, regionale Verarbeitung und Vermarktung, eine funktionierende ländliche Infrastruktur und Arbeits- und Lebensmöglichkeiten gerade für junge Menschen im ländlichen Raum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während des Umstiegs auf ein nachhaltiges Agrar- Umwelt - und Ernährungssystem müssen gerade kleinere Betriebe unterstützt werden, um Strukturbrüche in diesem Sektor zu vermeiden. Es sollten im Rahmen eines Umstiegs von Anfang an solche Gemeinwohlleistungen vergütet werden, die kleinere Betriebe leicht erbringen können. Wenn beispielsweise die Bewirtschaftung kleinerer Flächen die biologische Vielfalt und den Artenreichtum erhält, diese Leistung kleinere Betriebe im Gegensatz zu größeren leichter erbringen und sie ihnen vergütet wird, stärkt sie das im Wettbewerb.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch den Brexit und andere haushaltspolitische Zielstellungen stellen sich spätestens ab 2020 andere finanzielle Rahmenbedingungen im Haushalt der Europäischen Union. Es gilt, Mittel für die Landwirtschaft zu sichern, indem diese an konkrete gesellschaftliche und ökologische Leistungen gekoppelt werden. Sie können genutzt werden, um bestehende Umwelt- Natur- und Tierschutzziele, einen verbesserten Verbraucher*innenschutz sowie positive Arbeitsmarkteffekte zu erreichen und den Landwirten weiterhin auch Einkommenschancen zu sichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die zahlreichen Umweltziele der Europäischen Union können nur erreicht werden, wenn die GAP gezielt auf eine Ökologisierung der Landwirtschaft konzentriert wird und die Finanzmittel entsprechend vergeben werden. Hierzu zählt auch, wirkungsvolle Agrarumweltmaßnahmen zu entwickeln, die tatsächlich zur Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele der EU beitragen und nicht überwiegend Mitnahmeeffekte generieren. Teile der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Natura 2000 - Gebieten sollten mithilfe der Landwirtschaft umgesetzt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Finanzierung der Natura 2000 – Umsetzung eine hohe Priorität eingeräumt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Viel wäre auch gewonnen, wenn bei der Neuordnung der Agrarpolitik die Bürokratie für Bauern und Agraradministration geringer würde. Das jetzige Greening und seine vielen Ausnahmen haben zu einem bürokratischen Overkill für die Bauern und die Verwaltung geführt. Zur Erfüllung der eigentlichen Zielstellungen hat es aber wenig beigetragen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 Feb 2017 11:26:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Keine Jagd auf Wolf, Biber und Kormoran</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Keine_Jagd_auf_Wolf_Biber_und_Kormoran-9345</link>
                        <author>LAG Landwirtschaft und Naturschutz (beschlossen am: 27.01.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Keine_Jagd_auf_Wolf_Biber_und_Kormoran-9345</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die GRÜNEN lehnen eine Aufnahme von bisher dem Naturschutzrecht unterliegenden Tierarten in das Jagdrecht grundsätzlich ab. Konkrete und viel diskutierte Beispiele sind die Arten Wolf, Biber und Kormoran.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Illegale Tötungen stellen bei allen drei Arten ein konkretes Problem dar. Die Entschärfung von Konflikten mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sehen Bündnis 90 / Die GRÜNEN daher als wesentlich an, um die Populationen dieser Arten langfristig zu stabilisieren.<br>
Hierzu liefert das Naturschutzrecht ausreichende Möglichkeiten. Eine Entnahme sich problematisch an menschliche Nähe gewöhnender Wölfe oder die Entfernung einzelner Ansiedelungen des Bibers oder des Kormorans, wenn diese zu große Schäden verursachen, sind bereits jetzt möglich. Eine konsequente und nachhaltige finanzielle Förderung der Landnutzer ist auch in Zukunft erforderlich, um sie bei ihrer Wiedergewöhnung an den Wolf zu unterstützen (z.B. bei der Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden oder bei der Errichtung mobiler Elektrozäune) oder um Schäden zu kompensieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Aufnahme dieser Arten in das Jagdrecht ist nicht zu rechtfertigen, da weder ein flächiges Eingriffserfordernis im Sinne einer Populationsregulierung noch eine nachhaltige Nutzung gegeben sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/Die GRÜNEN sprechen sich zudem für eine bessere Sachaufklärung aus. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Umweltpädagogik im Kinder- und Jugendbereich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>　</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>　</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine naturnahe und nachhaltige Jagd ist dort legitim, wo die Populationen von Tierarten diese Nutzung erlauben und wo die Jagd natur- und tierschutzgerecht ausgeübt wird oder wo ein Erfordernis besteht, Wildschäden zu vermeiden (z.B. bei Rehen und Hirschen zur Ermöglichung einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beide Kriterien treffen für die Arten Wolf, Biber und Kormoran nicht zu, weshalb sie im Naturschutzrecht verbleiben und nicht dem Jagdrecht unterstellt werden sollen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der <strong>Wolf</strong> etabliert sich erst wieder durch die natürliche Wiederbesiedelung seiner ursprünglichen Lebensräume. Grund dafür ist das Nahrungsüberangebot an Paarhufern (Schalenwild): Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sind die schalenwildreichsten Regionen Europas – ein Paradies für den Wolf! Die hohen Wildbestände verursachen immense Schäden in Land- und Forstwirtschaft und hohe Wildunfallzahlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn der Wolf dazu beiträgt, die Bestände etwas abzusenken, so dient dies dem ökologischen und volkswirtschaftlichen Gemeinwohl. Die in MV nach wie vor noch sehr kleine Wolfspopulation hat mit überdurchschnittlichen Verlusten durch illegale Abschüsse zu kämpfen, was sich z.B. am plötzlichen Verschwinden vieler aus ihren Rudeln abwandernder Jungwölfe belegen lässt. Sie würde durch eine Überführung ins Jagdrecht wieder grundlegend in ihrer Existenz bedroht. Die Nutztierhalter müssen weiterhin konsequent bei ihrer Anpassung an den Wolf finanziell unterstützt werden. Für sich problematisch auf Nutztiere spezialisierende oder an menschliche Nähe gewöhnende Wölfe bietet das Naturschutzrecht auch bisher die Möglichkeit, sie notfalls zu töten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anders als in vielen anderen Ländern Europas müssen die Menschen in Deutschland den Umgang mit dem Wolf erst wieder lernen – die Aufklärung gegen das „Rotkäppchen-Syndrom&quot; gehört ebenso dazu wie das Eintreten dafür, dass Platz genug für Mensch, Schaf, Wolf und Hirsch ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beim <strong>Biber</strong> ist anzuerkennen, dass sich die Bestände in den letzten Jahren steil nach oben bewegen und an manchen Stellen bereits zu Konflikten vor allem durch unerwünschten Anstau von Wasser sorgen. Es gilt hier aber das Gleiche wie beim Wolf: Im Einzelfall kann eine Entnahme naturschutzrechtlich als Ausnahme genehmigt werden, eine reguläre Bejagung könnten die Populationen nicht verkraften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zweifelsfrei nimmt der <strong>Kormoran</strong> überall dort, wo er lebt, Einfluss auf die Fischbestände. Das ergibt sich logisch aus seinen Ernährungsgewohnheiten. Sicher kann es lokal dort, wo durch intensive Teichwirtschaft den Kormoranen in einer ansonsten &quot;ausgeräumten&quot; Wasserlandschaft ein besonders verlockendes Nahrungsangebot gemacht wird, zu Nutzungskonkurrenzen kommt. Zur Verhinderung dieser müssen vorrangig passive, natur- und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahmen Anwendung finden; hierzu stehen genügend Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus sprechen auch prinzipielle störungsökologische, populationsbiologische und nicht zuletzt ethische Gründe gegen die Wiederaufnahme oder Ausdehnung der Jagd auf den Kormoran, dessen Population in den letzten Jahren ohnehin eher stagniert als steigt. Bei nachweisbaren Schäden stehen Bündnis 90 / Die Grünen entsprechenden Ausgleichszahlungen positiv gegenüber.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Jan 2017 07:58:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T0: Tagesordnung</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Tagesordnung-43138</link>
                        <author>Antragskommission (beschlossen am: 16.02.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Tagesordnung-43138</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Begrüßung, Formalia</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Landeswahlversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Asyl und Menschenrechte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Landwirtschaft und Naturschutz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Klimaschutz und Energiewende</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Inhaltliche Arbeit stärken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Haushalt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. LDK und LDR</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Sonstiges</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vorschlag der Antragskommission</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Nov 2016 15:26:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L5: Anpassung der LDK GO</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Anpassung_der_LDK_GO-5629</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 31.01.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Anpassung_der_LDK_GO-5629</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In §9 II wird hinter Buchstabe h) eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>i) Antrag auf schriftliche Abstimmung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>j) Verweisung eines Antrags an eine LAG</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die schriftliche Abstimmung ist bereits jetzt ein häufig genutztes Mittel zur sicheren Auszählung der Stimmen, entbehrt aber streng genommen einer rechtlichen Grundlage. Diese Regelungslücke wird hier geschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu Anträgen, bei denen die Meinungsbildung deutlich nicht abgeschlossen ist, soll eine vertiefte thematische Auseinandersetzung außerhalb des Parteitags möglich sein. Für den Verweis muss die betroffene LAG, ggf. auch mehrere, benannt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Nov 2016 15:20:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L4: Mehr Flexibilität - LDR Verpflichtung aufheben</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2097</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 31.01.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/motion/2097</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 11 III 1 der Satzung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Der Landesdelegiertenrat trifft sich mindestens einmal im Jahr.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wird gestrichen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 11 III 2 wird geändert in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Der Landesdelegiertenrat wird vom Landesvorstand einberufen oder auf Antrag von mindestens zwei Kreisverbänden.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Vergangenheit wurden alle gestellten Anträge stets von der LDK bearbeitet. Die Verpflichtung, mindestens einmal pro Jahr einen LDR einzuberufen, hat sich in der Praxis nicht als nötig erwiesen. Stattdessen wurden finanzielle und personelle Ressourcen gebunden, die in Zukunft besser investiert werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch weiterhin sollen zwei Parteitage pro Jahr stattfinden. Für eine größtmögliche Beteiligung der Mitglieder ist die Landesdelegiertenkonferenz das geeignetere Gremium. Momentan sind eine LDK und ein LDR pro Jahr verpflichtend.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 17 Nov 2016 15:28:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L1: Die GRÜNE Jugend stärken - Stimmrecht für alle</title>
                        <link>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Die_GRUeNE_Jugend_staerken_-_Stimmrecht_fuer_alle-12960</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 31.01.2017)</author>
                        <guid>https://ldkgue.antragsgruen.de/ldkgue/Die_GRUeNE_Jugend_staerken_-_Stimmrecht_fuer_alle-12960</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§10 I 4 der Satzung wird geändert in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus entsendet die Grüne Jugend Mecklenburg-Vorpommern zwei stimmberechtigte Delegierte, ... .</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derzeit kann die Grüne Jugend zwar 2 Personen zusätzlich zu den Delegierten aus den Kreisverbänden benennen. Diese sind allerdings ohne Stimmrecht, so dass diese Delegierung ohne mehr Mitbestimmung gegenüber nicht-delegierten Mitgliedern. Derzeit lassen sich Mitglieder der Grünen Jugend als Delegierte ihrer Kreisverbände schicken. Bei möglichen größeren inhaltlichen Auseinandersetzungen wollen wir sicherstellen, dass die Grüne Jugend unter allen Umständen eine eigene Stimme hat.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 17 Nov 2016 15:20:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>