Veranstaltung: | GRÜNER Bundestag! Listenaufstellung bei der LDK |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Inhaltliche Arbeit stärken |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 31.01.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.02.2017, 10:16 |
S1: Inhaltliche Arbeit verbessern, LAGen aufwerten - das LAG Statut
Antragstext
Die LDK beschließt das LAG Statut mit folgendem Wortlaut:
STATUT der Landesarbeitsgemeinschaften
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 Präambel
Die Landesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern
haben die Aufgabe, inhaltliche Konzepte und Strategien grüner Politik zu
entwickeln und die Arbeit daran zu vernetzen. Sie leisten ihren Beitrag zur
programmatischen Arbeit der Partei, erschließen Fachwissen, leisten
Netzwerkarbeit bei Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen
und wirken bei der Ansprache von Zielgruppen mit. Das nachfolgende Statut soll
dazu dienen, ihren Arbeitsrahmen zu definieren und ihre Arbeitsgrundlage zu
sichern.
§ 2 Stellung der LAGen in der Partei
(1) LAG werden vom Landesvorstand in Beratungen über Strategie, Programmatik und
Wahlkampf in einem transparenten Verfahren einbezogen. Dazu gehört auch die
rechtzeitige und umfassende Information der LAGen über diesbezügliche
Diskussionsprozesse in der Partei.
(2) Die LAGen besitzen Antragsrecht auf Landesdelegiertenkonferenz und im
Landesdelegiertenrat.
(3) Ein Mitglied des Landesvorstandes übernimmt folgende Aufgaben
(a) Die Vorbereitung des LAG Sprecher*innentreffens,
(b) die Budgetplanung der LAGen und
(c) die Funktion als Ansprechpartner*in bei Fragen für LAG-Sprecher*innen.
§ 3 Arbeitsrahmen
(1) Die LAGen vernetzen die inhaltliche und politische Arbeit der Aktiven,
stellen Arbeitszusammenhänge zu außerparlamentarischen Bewegungen und
wissenschaftlichen Institutionen her; arbeiten an der Weiterentwicklung der
politischen Programmatik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern;
stehen Parteiorganen, Fraktionen und Mandatsträger*innen beratend zur Seite. Die
LAGen koordinieren ihre Arbeitsprogramme untereinander und mit dem
Landesvorstand.
(2) Jede LAG gibt sich eine Geschäftsordnung.
(3) Beschlüsse einer LAG über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und
Verbänden bedürfen der Bestätigung durch den Landesvorstand.
(4) Die Unterzeichnung von Aufrufen und Erklärungen findet in Abstimmung mit dem
Landesvorstand statt.
§ 4 Anerkennung
(1) Eine LAG kann durch die Landesdelegiertenkonferenz oder den
Landesdelegiertenrat anerkannt werden,
(a) wenn und solange sie - auf der Grundlage bündnisgrüner Programmatik - ein
eigenständiges Politikfeld von landespolitischer Bedeutung vertritt;
(b) in ihr mindestens fünf Mitglieder mitarbeiten.
Dieser Nachweis muss jährlich erbracht werden. Ausnahmen von der Regel bedürfen
der Zustimmung des Landesvorstandes.
(2) Die Landesdelegiertenkonferenz oder der Landesdelegiertenrat kann einer LAG
die Anerkennung entziehen, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht mehr erfüllt
sind.
(3) Der Landesvorstand kann die Anerkennung aufheben, wenn die LAG ein Jahr lang
keine Sitzung veranstaltet hat. Bei Widerspruch entscheidet die
Landesdelegiertenkonferenz.
§ 5 Mitgliedschaft in einer LAG
(1) Die Mitgliedschaft in einer LAG steht allen interessierten Menschen
offen.
(2) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen
Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern.
(3) Das aktive und passive Wahlrecht steht nur Mitgliedern von Bündnis
90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Grünen Jugend
Mecklenburg-Vorpommern zu. Bei Delegierungen steht das passive Wahlrecht
allen LAG Mitgliedern zu.
(4) Menschen, die nicht Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen
Mecklenburg-Vorpommern und/oder der Grünen Jugend Mecklenburg-Vorpommern
sind, können von der Sitzung ausgeschlossen werden.
(5) Näheres regelt die jeweilige LAG Geschäftsordnung.
§ 6 LAG-Sprecher*innen
(1) Jede LAG wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von maximal zwei Jahren
mindestens ein*e Sprecher*in, die Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mecklenburg-Vorpommern sind. Wiederwahl ist zulässig.
(2) Die Sprecher*innen koordinieren die Arbeit der LAG, sind für die inhaltliche
und organisatorische Vorbereitung der Sitzungen sowie für die Ausführung der
Beschlüsse verantwortlich. Sie vertreten die LAG gegenüber der Öffentlichkeit
und anderen Parteigremien.
(4) Die Arbeit der LAG-Sprecher*innen ist ehrenamtlich. Sie werden von der
Landesgeschäftsstelle im Rahmen deren Möglichkeiten organisatorisch unterstützt.
(5) Die Sprecher*innen können auf der Grundlage der Beschlüsse der LAG nach
vorhergehender Absprache mit dem Landesvorstand öffentliche Erklärungen abgeben.
(6) Die Sprecher*innen erstellen jährlich eine Arbeitsplanung und einen
Rechenschaftsbericht für ihre jeweilige LAG, die dem Landesvorstand und den
anderen LAGen zur Kenntnis zu geben sind.
§ 7 LAG-Sprecher*innenrat
(1) Die Sprecher*innen der LAGen bilden einen LAG-Sprecher*innenrat. Der LAG-
Sprecher*innenrat wird vom Landesvorstand mindestens einmal im Jahr zu einer
gemeinsamen Arbeitssitzung eingeladen. Weitere Treffen, auch ohne Landesvorstand
sind möglich.
(2) Im LAG-Sprecher*innenrat hat jede LAG ein Stimmrecht. Sollten mehrere
Sprecher*innen einer LAG anwesend sein, können sie nur gemeinschaftlich
abstimmen. Die Mitglieder des LAG-Sprecher*innenrates können sich durch
Mitglieder ihrer jeweiligen LAG vertreten lassen, sofern sie an der
Sitzungsteilnahme verhindert sind.
(3) Der LAG-Sprecher*innenrat gibt sich selbstständig eine Geschäftsordnung.
(4) Zu den Aufgaben des LAG-Sprecher*innenrates zählen:
(a) Die Koordinierung der inhaltlichen Arbeit der LAGen, soweit sich über den
Rahmen einer Einzel-LAG hinausgehende Berührungspunkte ergeben oder
Koordinierungsbedarf entsteht.
(b) Der Austausch mit dem Landesvorstand und den GRÜNEN Fraktionen.
(c) Die Verteilung des von der Landespartei den LAGen jährlich bereit gestellten
Budgets. Diese Entscheidung fällt mit 2/3-Mehrheit. Bei Nichteinigung
entscheidet der Landesvorstand.
(d) Konsultation mit dem Landesvorstand beim Prozess der Gründung oder Auflösung
von LAGen.
§ 8 LAG-Sitzungen
(1) LAGen treffen sich mindestens einmal pro Jahr. Die Mitglieder der LAG, der
Landesvorstand und die LAG-Sprecher*innen der anderen LAGen sind über Termin und
Tagesordnung der LAG-Sitzung vorab, über politisch bedeutsame Beschlüsse
umgehend nach den Sitzungen zu unterrichten.
(2) Ladung und Ablauf von LAG-Sitzungen regelt die LAG in ihrer
Geschäftsordnung.
(3) Die Beschlussfassung regelt eine LAG in ihrer Geschäftsordnung.
(4) Die Protokolle der LAG-Sitzungen und die LAG-Beschlüsse werden den
Mitgliedern der LAG und dem Landesvorstand zeitnah zur Verfügung gestellt.
§ 9 Haushalt
(1) Der jährliche Haushaltsansatz “Aufwand LAGen” wird den LAG-Sprecher*innen
von der/dem Landesschatzmeister*in rechtzeitig vor den Beratungen im
Landesfinanzrat zugestellt. Die LAG-Sprecher*innen haben zu dieser Frage im
Landesfinanzrat Rede- und Antragsrecht.
(2) Der LAG Sprecher*innenrat erarbeitet einen eigenen Budgetplan auf Basis des
verfügbaren LAG Budgets. Aus diesem Budget werden auch ggf. Beiträge, die aus
Mitgliedschaften in Vereinen oder Initiativen entstehen, gezahlt.
Die bereit gestellten Mittel für Reisekosten werden dabei nicht berücksichtigt.
Eine Überschreitung des Haushaltansatzes Reisekosten geht zu Lasten des
allgemeinen LAG Budgets.
(3) Der Gesamtplan ist dem Landesvorstand zur Kenntnis zu geben, zusammen mit
der Jahresplanung.
§ 10 Beschluss
(1) Das LAG-Statut wird von der Landesdelegiertenkonferenz mit 2/3-Mehrheit
verabschiedet.
(2) Änderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
§ 11 Inkraftreten
Das LAG-Statut tritt mit Beschluss vom 04.03.2017 in Güstrow in Kraft.
Begründung
erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Niklas Nienaß (Sprecher LAG FREI)
- Claudia Schulz (Sprecherin LAG Landwirtschaft und Naturschutz)
- Mathias Engling (Sprecher LAG Medien- und Netzpolitik)
- Dr. Johannes Kalbe (Sprecher LAG Kultur)
- Fabian Czerwinski (Sprecher LAG Energie)
- Torsten Wierschin (Sprecher LAG Mobilität und Verkehr)
- Jutta Wegner (Sprecherin LAG Mobilität und Verkehr)
- Iris Putz (Sprecherin LAG Energie)
- Elisabeth Möser (Sprecherin LAG Gesundheit und Soziales)
- Dr. Timo Viehl (Rostock KV)
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